Hörmedien für Sehbehinderte und Blinde
Kontakt
atz Hörmedien für Sehbehinderte und Blinde e.V.
Postfach 14 21
37 59 4 Holzminden
oder
atz Hörmedien für Sehbehinderte und Blinde e.V.
Dohnenstieg 10 A
37 59 4 Holzminden
Telefon: 05 53 1 / 71 53
Telefax: 05 53 1 / 71 51
Internet: www.blindenzeitung.de
E-Mail:
Kurzgefasst
Der eingetragene Verein atz Hörmedien für Sehbehinderte und Blinde ist eine Einrichtung der Blindenselbsthilfe, die ausschließlich für Blinde und Sehbehinderte Zeitungen, Zeitschriften und Informationsbroschüren hörgerecht aufarbeitet und im mp3-Format produziert.
Angebot
Die Aufnahmen können mit verschiedenen Geräten wiedergegeben werden. Zudem enthalten die Hörmedien eine Struktur im Daisy-Format, die eine Navigation innerhalb des Hörstückes ermöglicht, wie zum Beispiel die Auswahl eines bestimmten Kapitels. Dazu bedarf es aber eines speziellen Daisy-Abspielgerätes.
Um Hörerin oder Hörer bei der ATZ zu werden, muss nach Vorlage eines Schwerbehindertenausweises ein Abonnement für einen geringen Kostenbeitrag abgeschlossen werden. Die Ton- und Datenträger werden per Post versandt und sollen nach Anhören in der Originalversandverpackung wieder zurückgesandt werden.
Über das umfangreiche Repertoire an Zeitungen und Zeitschriften und über die Nutzungs- und Abonnement-Bedingungen informiert die Internetseite der ATZ.
Stand 2022